Lohnt es sich, Gold gegen Zinsen zu verleihen?

Dass die Lagerung von Gold im eigenen Tresor keine Zinsen einbringt, ärgert viele Anleger. Durch eine Edelmetall-Leihgabe gegen regelmäßig Zinsbeträge kann sich jedoch das Sparschwein trotzdem füllen. Wie geht das?
Lohnt es sich, Gold gegen Zinsen zu verleihen?

Anleger und Freunde des gelben Edelmetalls wissen, dass Gold zwar wertstabile Eigenschaften besitzt, jedoch keine Zinsen abwirft. Allerdings gibt eine Ausnahme: Investoren können Ihre Goldbarren oder Goldmünzen verleihen und erhalten im Gegenzug Zinszahlungen. Dies wird in Fachkreisen »Goldleihe« genannt. Nach Beendigung der Laufzeit erhalten die Eigentümer ihre Leihgabe zurück. Unser heutiger Wissensbeitrag informiert darüber, wer Interesse hat, Gold zu leihen und welche Vorteile, Nachteile und Risiken Gläubiger bei der Transaktion haben. Denn die Goldleihe ist nicht für alle Anleger geeignet.

Was ist Goldleihe und worin besteht der Unterschied zu einem Edelmetallkredit?

Bei einer Goldleihe verleihen Anleger ihr Gold gegen Zinszahlungen. Je nach Vertrag können monatliche Zahlungen vereinbart sein oder ein Einmalbetrag zum Ende der Laufzeit. Im Anschluss daran erhalten die Gläubiger Goldprodukte in gleicher Art, Güte und Menge zurück. Rechtlich gesehen gewähren Investoren damit einen Kredit, wobei es sich genau genommen um ein Sachdarlehen handelt. Finanzexperten sprechen hier auch von einem Gold-Sachdarlehen.

Wenn auch nicht so weit verbreitet, ist ein solcher Sachkredit ebenfalls mit anderen Edelmetallen wie Silber, Platin oder Palladium möglich. In diesem Fall findet der Begriff Edelmetall-Sachdarlehen Verwendung. Nicht zu verwechseln ist die Goldleihe mit einem Edelmetalldarlehen oder einem Edelmetallkredit von der Bank. Bei dieser Schuldform wird der eigene Goldbestand beliehen und dient als Sicherheit für die Hypothek.

Wer leiht sich physisches Gold?

Für Privatpersonen ist es uninteressant, physisches Gold auszuleihen, da die Stücke nach Ende der Leihgabe wieder dem Eigentümer übergeben werden müssen. Dadurch ergeben sich keine Vorteile. Anders verhält es sich bei Banken oder Edelmetallhändlern. Beide Institutionen sind daran interessiert, ihren Kunden Ware anbieten zu können. Bestehen also gerade Lieferengpässe bei bestimmten Goldprodukten oder steht der aktuelle Goldkurs besonders hoch, kann eine Goldleihe sinnvoll sein. Die Kreditinstitute oder Händler können ihre Lagerbestände im Tresor erhöhen und erhalten somit die Liquidität, um den Anfragen ihrer Kunden gerecht werden zu können.

Üblicherweise werden die fehlenden Bestände schnellstmöglich wieder ausgeglichen, um eine dauerhafte Warenverfügbarkeit zu gewährleisten und die Leihgabe fristgerecht abzuwickeln.

Welche Produkte eignen sich für die Goldleihe?

Grundsätzlich eignen sich alle Produkte für die Goldleihe, wie Goldmünzen, Goldbarren, Goldtafelbarren, Goldmünzbarren oder Goldgranulat. Allgemein bevorzugen Banken oder Edelmetallhändler jedoch gängige und häufig nachgefragte Münzen oder Barren mit hohen Feingehalten. Dazu zählen zum Beispiel Krügerrand, Maple Leaf, oder Wiener Philharmoniker zu je einer Feinunze (31,103 Gramm). Diese Bullionmünzen besitzen jährlich gleichbleibende Motive und gelten als klassische Anlageprodukte.

Das gilt ebenfalls für Goldbarren in üblichen Größen zu 1 Unze, 50 Gramm oder 100 Gramm mit einem Feingehalt von mindestens 995/1000. Gegenüber Goldmünzen haben klassische Barren den Vorteil, dass sie überwiegend motivlos gestaltet sind. Den meisten Gläubigern ist es daher egal, welche Barren sie später zurückerhalten, solange Größe und Wert identisch sind. Mehr dazu im nächsten Absatz. Bei Goldverleihern und Schuldnern werden jedoch allgemein Goldbarren von LBMA-zertifizierten Herstellern bevorzugt.

Für welche Anleger ist die Goldleihe geeignet?

Das Verleihen von physischem Gold oder anderen Edelmetallen bringt den Gläubigern zwar Geld ein, jedoch sollten Anleger einige wichtige Punkte beachten. Denn das Kreditgeschäft mit den Goldsachwerten ist durchaus risikobehaftet. Goldverleiher geben ihre Werte aus der Hand und erhalten dafür ein Stück Papier, das regelmäßige Zinszahlungen garantiert. Überdies regelt der Vertrag, dass das Gold später wieder zurückgegeben wird.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Gläubiger in aller Regel nicht dieselben Stücke zurückerhalten, sondern gleichwertige. Denn die Originale hat der Edelmetallhändler im Idealfall zwischenzeitlich an seine Kunden verkauft. Wer lieber die ursprünglich gekauften Produkte behalten möchte, sollte daher von einer Goldleihe absehen.

Überdies ist Vertrauen gefragt, denn die überwiegend privaten Gläubiger haben vor Vertragsschluss meist keine Möglichkeit, Sicherheiten einzufordern oder eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Es ist nicht immer leicht, seriöse und verlässliche Geschäftspartner zu finden. Dies kann aber zum Beispiel der Edelmetallhändler des Vertrauens sein, bei dem normalerweise gekauft wird. Verträge von mindestens einem Jahr sind üblich. Die jährliche Verzinsung liegt etwa bei 2,0 bis 3,0 Prozent und ist häufig abhängig vom Anlagewert. Unrealistisch hohe Zinsversprechen können ein Indiz für Unseriosität sein.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Frage der Steuern. Der Gewinn aus einem Goldverkauf ist nach einem Jahr Haltedauer von der Einkommensteuer befreit. Doch wie sieht es mit den Zinserträgen aus? Grundsätzlich betrachtet der Fiskus Zinsen aus einem privat vergebenen Darlehen als Kapitaleinkünfte. In der Steuererklärung müssen die Erträge jedoch nur angeben werden, wenn sie den gesetzlichen Freibetrag von jährlich 801 Euro bei ledigen und 1.602 Euro bei verheirateten Personen überschreiten. Anleger sollten dies im Zweifelsfall von ihrem Steuerberater prüfen lassen.

Was passiert, wenn der Schuldner ausfällt?

Wer sein Gold verleiht, ist zwar noch der Eigentümer, jedoch nicht der aktuelle Besitzer. Im Goldsachdarlehens-Vertrag sollte die Leihgabe daher bevorzugt als Sondervermögen deklariert werden. Dadurch bleibt das physische Gold auch im Insolvenzfall des Darlehensnehmers im Eigentum des Gläubigers. Rechtlich gesehen ist das Edelmetall dann von der Habschaft des Schuldners getrennt. Wird der Sachwert hingegen nicht als Sondervermögen eingetragen, fließt er in die Insolvenzmasse des Schuldners ein. Im Ernstfall kann dies bis zum Totalverlust führen.

Unabhängig von einer möglichen Insolvenz des Entleihers sollten Anleger auf die genauen Vertragsmodalitäten achten. Hier ist unter anderem festgelegt, was der Kreditnehmer mit dem geliehenen Gold machen darf: lagern, verkaufen oder sogar weiterverleihen. Letzteres deutet ebenfalls auf unseriöses Handeln hin – die Zustimmung sollte verweigert oder der Vertrag nicht geschlossen werden.

Fazit: Die Goldleihe eignet sich nur für reine Investoren!

Physisches Gold von Anlegern zu leihen, kann für Banken oder Edelmetallhändler sinnvoll sein, um bei Engpässen lieferfähig zu bleiben. Für Gläubiger ist die Goldleihe gegen Zinszahlungen nur dann interessant, wenn das Edelmetall als reine Investition betrachtet wird. Denn Anleger erhalten in der Regel nicht die Originale zurück, sondern nur gleichwertiges Gold.

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